Schleusen passieren als Sportbootfahrer
Das Passieren einer Schleuse gehört zu den prägenden Erlebnissen der Binnenwassertouristik. Gleichzeitig ist es ein Vorgang, der bestimmte Kenntnisse und Verhaltensregeln erfordert. An deutschen Bundeswasserstraßen gilt die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO), die für alle Fahrzeugklassen verbindlich ist.
Rechtliche Grundlagen
Die Nutzung von Schleusen an Bundeswasserstraßen durch Sportboote ist in der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO) und den jeweiligen streckenspezifischen Verordnungen geregelt. Für den Main-Donau-Kanal gilt die Kanalordnung des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamts Main-Donau-Kanal, für den Nord-Ostsee-Kanal die NOK-Verordnung.
Grundsätzlich haben Fahrgast- und Berufsschiffe (Güterverkehr) Vorrang vor Sportbooten. Sportboote werden in der Regel nach der Berufsschifffahrt in verbleibenden Kammerplätzen mitgeschleust.
Voranmeldung und Schleusungszeiten
An größeren Schleusen kann eine Voranmeldung per Funk auf dem zugewiesenen UKW-Kanal erforderlich oder empfehlenswert sein. Die Schleusenaufsicht gibt auf Anfrage Auskunft über die voraussichtliche Wartezeit und die Reihenfolge der Schleusung.
Die Schleusungszeiten sind an den meisten Schleusen der Bundeswasserstraßen nicht rund um die Uhr, sondern nach festgelegten Zeiten. Aktuelle Betriebszeiten veröffentlicht die WSV in ihren Bekanntmachungen für die Schifffahrt und über das Wasserstraßen-Informationssystem (ELWIS) unter elwis.de.
Warteplatz und Einfahrt
Vor der Schleuse gibt es in der Regel ausgewiesene Warteliegeplätze. Sportboote warten dort, bis die Schleusenaufsicht zur Einfahrt auffordert. Das Signal zur Einfahrt kann durch Lichtzeichen (grüne Ampel), Zuruf des Schleusenwärters oder Funkdurchsage gegeben werden.
Die Einfahrt in die Kammer erfolgt in der vorgegebenen Reihenfolge. Fahrzeuge mit höherem Tiefgang und größeren Abmessungen haben Vorrang bei der Positionierung in der Kammer.
Verhalten in der Schleusenkammer
In der Schleusenkammer gelten folgende allgemeine Regeln:
- Der Motor ist in der Kammer auf Leerlauf oder abgestellt, soweit die Schleusenaufsicht es zulässt
- Das Boot ist an den vorhandenen Pollern oder Längsleinen zu sichern; Festmacher müssen schnell lösbar sein
- Beim Heben (Aufschleusen) wächst der Wasserstand; die Leinen müssen ständig nachgegeben werden
- Beim Senken (Abschleusen) muss die Leine entsprechend aufgeholt werden
- Starke Strömungen beim Befüllen können in großen Kammern die Bootssteuerung beeinflussen – das Boot ist mit geringen Motorbewegungen zu halten
Ausfahrt und nachfolgende Pflichten
Die Ausfahrt aus der Kammer erfolgt nach Signal der Schleusenaufsicht. Sobald alle Fahrzeuge die Schleuse verlassen haben, gilt auf dem anschließenden Streckenabschnitt die normale Fahrordnung. An manchen Schleusen ist ein Mindestabstand zwischen ausfahrenden Fahrzeugen vorgeschrieben.
Schleusungsgebühren für Sportboote
An Bundeswasserstraßen werden für Sportboote keine Schleusungsgebühren erhoben. Die Nutzung der öffentlichen Schleusen ist für Sportboote kostenfrei, sofern die Schifffahrtszulassung vorliegt.
Besonderheiten einzelner Wasserstraßen
Nord-Ostsee-Kanal
Der Nord-Ostsee-Kanal (NOK) ist eine der weltweit meistbefahrenen Wasserstraßen. Die Schleusen in Kiel-Holtenau und Brunsbüttel sind für Sportboote zugelassen, allerdings gelten dort besonders strenge Wartezeiten und Vorrangregeln für die Seeschifffahrt. Voranmeldung über Funk ist auf dem NOK obligatorisch.
Mittellandkanal
Der Mittellandkanal verbindet Rhein und Elbe und ist für Sportboote durchgehend passierbar. Die Schleusen sind für das Großmotorschiff ausgelegt; Sportboote werden regelmäßig mitgeschleust. Betriebszeiten und aktuelle Einschränkungen sind über ELWIS abrufbar.